Gesetz wird kastriert


Am 1. Januar 2006 wehte ein ungewohnter Hauch von Transparenz durch die Bundesrepublik. Dieser Wind of Change hörte auf den sperrigen Namen Informationsfreiheitsgesetz, weswegen wir ihn im Folgenden kurz IFG nennen wollen. Jeder Person wurde der voraussetzungslose Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden eingeräumt. Eine Begründung für Anfragen war nicht erforderlich, und eine rasche und – in vielen Fällen – kostenlose Beantwortung wurde auch zugesichert. Zwanzig Jahre lang konnten Journalisten oder NGO-Aktivisten etwas Licht in die Kungelei von Ministerien und Interessenverbänden bringen, doch die Zeit der „ungehemmten“ Aufklärung soll nach dem Willen der schwarz-roten Regierung nun ein Ende finden – zu peinlich verliefen die Recherchen für 

staatstragende Politiker.


„Ach wie gut, dass keiner weiß…“


Die Bundesregierung trug 2006 auch Bestrebungen der EU Rechnung, der Bevölkerung der Mitgliedstaaten Zugang zu Informationen, die in Behörden, insbesondere Ministerien, entscheidend für gesellschaftlich relevante Entscheidungen waren, zu verschaffen. Dabei ging es nicht nur um Erwägungen und Inhalte, sondern auch um die Kontaktpersonen aus der Wirtschaft und deren Einflussnahme. In Deutschland gibt es bis heute keine Korruption – solch derbe Deals überlassen wir gerne Drittweltstaaten oder Südeuropäern -, dafür pflegen wir die gegenseitige Handwaschung unter der eleganteren Benennung „Lobbyismus“. Nach dem leicht abgewandelten Rumpelstilzchen-Motto „Ach wie gut, dass niemand weiß, dass ich strengere Vorschriften verhindert oder bei der Formulierung neuer Gesetze mitgeschrieben habe“ greifen smarte Influencer zum Frommen ihrer Auftraggeber Staatssekretären und Ministern hilfreich unter die Schultern.


Manchmal ruft sogar der Boss höchstpersönlich an, etwa VW-Chef Blume beim damaligen Wirtschaftsminister Lindner, um ihm mitzuteilen, wie das Benziner-Aus zu umgehen sei. Solches sollten die Bürger schon erfahren, schließlich möchten sie sich ein Bild über die Motive und die Unabhängig(oder Beeinflussbar)keit ihrer Spitzenpolitiker machen. Da Letztere aber normalerweise verschämt die Rendezvous im Separee totschweigen, war das IFG bislang ein notwendiges Instrument zur Wahrheitsfindung.


Das Gesetz gewährt jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Eine Begründung für ein Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Art ist nicht erforderlich. Um die Schwelle zur Nutzung des Auskunftsmöglichkeit niedrig zu halten, durften neben „natürlichen“ auch „juristische“ Personen, also Organisationen oder Medien, Anfragen stellen. Die Auskunft sollte kostenlos erfolgen, bei erheblichem Aufwand in der jeweiligen Behörde aber mit nicht mehr als 500 Euro in Rechnung gestellt werden. Die Anfrage durfte anonym erfolgen.


Mittlerweile haben die schwarz-roten Bundesminister allerdings registriert, dass die durch das IFG erleichterte Recherche viel Unappetitliches ans Tageslicht befördert hat, und nun gehen sie daran, dass Gesetz zu kastrieren. Schließlich wollen sie, ähnlich wie der Märchengnom Rumpelstilzchen, ihre Person nicht in engster Umarmung mit Korrup… Pardon: Lobbyismus abgebildet sehen.


Ertappte Biedermänner und –frauen


Kein Wunder, dass die CDU vorneweg marschiert beim Versuch, das IFG kaputt zu novellieren, wurden doch ihre Frontrunner Jens Spahn und Katherina Reiche Opfer satter Schlagzeilen und böser Kommentare, die sich auf Erkenntnisse stützten, die ohne dieses Gesetz in der Rumpelkammer des Vergessens verschwunden wären. Nun haben es Politiker nicht gern, wenn ihre wirtschaftsaffinen Präferenzen und ihre Mauscheleien mit Managern bekannt werden, und deshalb verabscheuen sie NGOs wie die Deutsche Umwelthilfe, Abgeordnetenwatch oder LobbyControl sowie kritische Medien und investigative Redaktionskollektive, die dank des IFG ganz legal die Transparenzpflicht der Volksvertreter und ihrer Behördenmitarbeiter abrufen.


Ohne solche Recherchen hätte man nie vom milliardenschweren Maskenflop eines Jens Spahn erfahren, würden wir uns nicht darüber wundern, dass einerseits der politische Senkrecht-Rohrkrepierer Philipp Amthor sein Bundestagsmandat dazu nutzte, gegen Aktienoptionen und fettes Direktorengehalt dem KI-Unternehmen Augustus Intelligence den Zugang zur Regierung zu ebnen, und andererseits Katherina Reiche, zunächst eine fanatische Lobbyistin der Fossil-Energie-Branche, heute als Wirtschaftsministerin die Umstellung auf erneuerbare Energien ausbremsen darf.


Umweltverbände überführten auf diese Weise etliche Bundesminister und hohe Ministerialbeamte der Kollaboration mit Interessenvertretern der Automobil- und der Pharmaindustrie, bis diese sich kaum mehr in die Öffentlichkeit wagten. Das muss ein Ende haben, forderte die besonders gebeutelte Christen-Union, etwas zögerlich sekundiert von den wirtschaftsaffinen Genossen in der SPD.


Nun kann man ein Gesetz nicht so einfach abschaffen (das weckt Argwohn), also einigte man sich darauf, ihm die Zähne zu ziehen oder – drastischer ausgedrückt – es zu kastrieren, damit nicht aus irgendeinem Schoß die blanke Wahrheit kröche. Was nach der Sommerpause irgendwann im Bundestag angenommen werden soll, gleicht nicht mehr einem Transparenz-Gesetz, sondern einem kaum zu meisternden Hindernislauf auf der Suche nach den wirklich relevanten Einflüssen und Intentionen in unserer Republik.


Das IFG soll nun derart frisiert werden („reformiert“ nennen sie es), dass der niederschwellige Zugang zu den Infos zur fast unüberwindlichen Hürde wird. Wer künftig wissen möchte, was die Staatsdiener so treiben, muss detailliert begründen, warum er/sie die Auskunft benötigt. Ob sich daraus ein Anspruch ableiten lässt, entscheiden andere. Die bislang bei höchstens 500 Euro gedeckelte Gebühr für eine Anfrage soll drastisch steigen, so dass der neugierige Bürger mit erheblichen Kosten rechnen muss.
Eigentlich könnten sich dann nur noch aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen finanzierte Organisationen oder investigative Medien Anfragen leisten, doch – welch schlauer Trick! – diese dürfen nicht mehr anklopfen. Die Novellierung des Gesetzes sieht den Ausschluss „juristischer Personen“ vom Auskunftsrecht vor. Recherche wird so zum teuren Privatvergnügen.
Um ganz sicher zu gehen, wollen die Hüter der großbürgerlichen Geheimniskrämerei die bereits jetzt schon greifenden Gründe für die Ablehnung einer Anfrage (etwa wenn die innere oder äußere Sicherheit tangiert wird) erheblich ausweiten.


Neue Munition für die AfD


„Das ist im Grunde der Tod des sogenannten voraussetzungslosen Informationsfreiheitsrechts“, warnte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs im ZDF. Über 200 Organisationen, darunter Journalisten- und Naturschutzverbände sowie Redaktionsnetzwerke, sehen die Sachlage ähnlich, haben mehrere Petitionen gegen die Novellierung auf den Weg gebracht und sprechen von „einem beispiellosen Angriff auf die Transparenz“ und einer „Aushöhlung der demokratischen Kontrolle“.


Wem aber nützt die Kastration des IFG, wenn sie denn nicht noch von reuigen SPD-Abgeordneten gestoppt wird? Zunächst einmal den Politikern und Spitzenbeamten, die sich lieber von der Wirtschaft als vom Bürger beauftragen lassen, dabei aber in der Anonymität bleiben wollen; dann aber vor allem der AfD, die bei einer weiteren Einschränkung der Transparenz unwidersprochen ihre alternativen Fakten und Infos präsentieren und in ihre gesamtgesellschaftliche Verschwörungstheorie einbauen kann, die am Ende stets Migranten, woke Menschen, sozial Schwache und linksversiffte Intellektuelle sowie schwule Künstler als die wahren Schuldigen für alle Miseren im Land entlarvt.


Dass die „Reformer“ des IFG unter dem Deckmantel Bürokratieabbau und Innere Sicherheit tatsächlich verhindern wollen, nämlich den Einblick in die Mechanismen der in bürgerlichen Demokratien grundsätzlich dubiosen Symbiose von Kapital und Politik, geht dabei völlig unter.


07/2026


Dazu auch:


Verblödungstheorien im Archiv der Rubrik Medien (2021)


Lobbykratie BRD im Archiv von Politik und Abgrund (2013)