Hatz auf Klimaschützer
Verkehrte Welt im ohnehin geistig immer enger werdenden Deutschland: Hatten sich rechte Wortführer früher auf junge Menschen, die sich in verständlichem, aber hilflosem Protest gegen die Umweltzerstörung an den Asphalt klebten, eingeschossen und sie als „Öko-Terroristen“ verunglimpft, so richten sich verbale Attacken auf niedrigstem Niveau nun gegen Experten, die auf juristischem Weg weiteren Kahlschlag verhindern wollen. Und es sind nicht nur AfD-Anhänger, für die Begriffe wie „Klimawandel“ oder „Schadstoffreduzierung“ ohnehin des Teufels sind, sondern konservative Frontleute, die das Land in Gefahr sehen, wenn die Gerichte angerufen werden, weil Wirtschaft oder Politik fahrlässig und rechtswidrig die Zukunft verspielen. Ziel publizistischen Rufmords ist derzeit die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die den Verantwortlichen in den Regierungen schon so manche Niederlage zugefügt hat.
Klimaziele - ankündigen und verfehlen
NGOs, die im Natur- und Klimaschutz aktiv sind und versuchen, die durch rücksichtslose Industrie-, Energie- oder Agrarpolitik entstandene bzw. drohende Umweltzerstörung zu korrigieren respektive zu verhindern, gehören zu jener wachen und engagierten „Zivilgesellschaft“, die Bundespräsidenten gern in ihren Sonntagsreden preisen. Noch ehe er sein Kanzleramt antrat, ließ Friedrich Merz solche Organisationen auflisten – nicht um sie zu loben, sondern um Gründe zu finden, ihnen staatliche Förderung oder die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Merz möge eben die „Zivilgesellschaft“ nicht, folgerte die Süddeutsche Zeitung.
In der Tat fühlen sich viele Politiker, vor allem auch in der Union, bei der Ausübung ihrer Pflichten und in ihren rhetorischen Höhenflügen beobachtet, ja überwacht, und zwar von freischaffenden Betroffenen, oft Fachleuten, die sich nicht scheuen, die Konsequenzen ihres Tuns (und Lassens) juristisch zu überprüfen. Da kann ans Licht der Öffentlichkeit kommen, welche Wirtschaftssparte welcher Partei Spenden zukommen ließ, mit welchen Lobbyisten sich der nur seinem Gewissen verantwortliche Abgeordnete bevorzugt trifft oder welche Ankündigungen gemacht und Gesetze beschlossen wurden, die anschließend "versehentlich" unter den Tisch fielen.
NGOs haben häufig schlechte Erfahrungen mit Gerichten gemacht. So verloren etwa Attac oder die VVN die Anerkennung als gemeinnützige Vereine und damit steuerlich absetzbare Spenden, weil Juristen ihre ehrenwerte Arbeit als weniger wertvoll für die Gesellschaft einordneten als die von Wehrkundemuseen oder recht einseitigen Parteistiftungen. In Sachen Klima- und Umweltschutz urteilten höhere und höchste Instanzen in den letzten Jahren indes mehrmals im Sinne klagender Organisationen. Nicht immer, aber immer öfter.
Bereits 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht nach einer NGO-Klage dem Klimaschutz Verfassungsrang zuerkannt. Roda Verheyen, eine Richterin des Hamburgischen Verfassungsgerichts, hatte sogar an der Beschwerde mitgearbeitet und argumentiert: „Deutschland wird es bis 2030 nicht schaffen, weniger CO2 auszustoßen, als das Gesetz es erlaubt.“
Das Bayerische Verfassungsgericht wiederum wies im Juni 2024 sehr zum Ärger der Landesregierung Klagen gegen Dieselfahrverbote in der Landeshauptstadt ab. Der ökologische Verkehrsclub VCD und die eingangs schon erwähnte DUH, die zuvor die Dreckschleuder-Verbannung aus der City für die Durchsetzung ihrer Kampagne „Saubere Luft in München“ erstritten hatten, waren vom Gericht beigeladen worden.
Am 29. Januar dieses Jahres bestätigte der Oberverwaltungsgerichtshof in Leipzig ein Urteil des Berlin-Brandenburger Oberverwaltungsgerichts, dem zufolge die bisher bekannten Maßnahmen der Bundesregierung nicht ausreichend sind, um die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes zu erfüllen. Die Leipziger Richter forderten die Koalition aus Union und SPD auf, das 2023 von der Vorgängerregierung beschlossene Gesetz nachzuschärfen, um bis 2030 eine Senkung der CO2-Emissionen um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 zu erreichen. Wieder hatte die notorische DUH die Diskrepanzen zwischen Absichtserklärung und Realität zuerst erkannt und geklagt.
Angesichts der eher kosmetischen Korrekturen durch die Bundesregierung bisher wird die DUH erneut vor Gericht ziehen, um wegen der von Wissenschaftlern bestätigten Mängel und Lücken in der Berliner Agenda, vor allem in den die Sektoren Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft, auf Einhaltung der Klimaschutzziele für 2040 zu pochen.
Konzerne und BILD im Schulterschluss
So viel Widerspenstigkeit (oder sollten wir zutreffender von Courage reden?) kann nicht ohne Reaktion seitens düpierter Politiker, an schranken- und bedenkenlosem Wachstum interessierter Konzerne und rechtskonservativer Medien bleiben. Und so brach eine gewaltige Schmutzkanonade über die DUH herein: Die mit allen Horrorvisionen vertraute Bildzeitung, Print-Vorläuferin der Social-Media-Kakophonie, zeichnete die düstere Szenerie eines deindustrialisierten Deutschlands, eines wankenden Sozialstaats ohne Verteidigungsetat, in dem „wir trocken Brot essen und die Kleider im Fluss waschen“ müssen. In so manchem Gewässer könnte man die Lumpen aufgrund des segensreichen Wirkens der BILD-Freunde in der Wirtschaft vielleicht sogar schon färben.
CICERO, so etwas wie die Bäckerblume für halbgebildete Erzreaktionäre, giftete in maßloser Erregung über die Unverschämtheit, das (Über)Leben der Bevölkerung gegen die fatalen Ansprüche der Konzerne zu vertreten: „Geklagt hatte eine der unsäglichsten aller Lobbygruppen: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH)“. Der Neuen Züricher Zeitung, ein einst im deutschsprachigen Raum vor allem wegen ihrer internationalen Berichterstattung anerkanntes, mittlerweile aber in die rechte Ecke abgedriftetes Blatt, genügten die Attacken auf die NGO nicht, sie knöpfte sich gleich Prof. Korbmacher, den Präsidenten des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts, vor, weil der es gewagt hatte, der DUH in ihrem Kampf gegen die Creme des Systems rechtzugeben: „Der Richterspruch von Leipzig lässt in seiner wilden Radikalität ein assoziatives Bild vor Augen entstehen – das von einem Gerichtspräsidenten, der sich zu den Klimaklebern auf die Straße legt.“ So weit kommt es, wenn angeblich außer Rand und Band geratene Chefjuristen die Sorgen von Klimaschützern vor einer stickigen Zukunft teilen…
Was die Umwelthilfe mehr umtreibt als die Presse-Injurien, ist die Tatsache, dass sich die Nutznießer einer skrupellosen Fossil-Energielobby nicht mehr nur auf ihre medialen Schreibtisch-Mittäter verlassen, sondern selbst aktiv werden. So gründeten leitende Manager der Automobilindustrie das Facebook-Forum „Stoppt die Deutsche Umwelthilfe“, auf dem DUH-Chef Jürgen Resch u. a. als „Parasit“, „Feind der Menschheit“, „sadistischer Psychopath“ oder „Volksschädling“ beschimpft und mit der Auslöschung bedroht wird.
Und so wie in den USA der extreme Neoliberalismus seine Peter Thiels oder Elon Musks als finanziell potente Taktgeber hat, so finden hierzulande nationalistische Leugner des Klimawandels in dem Siegener Informatik-Unternehmer Frank Rudolf Gotthardt einen milliardenschweren Mentor. Der betreibt die rechtsradikalen Medienportale NIUS in Deutschland sowie exxpress in Österreich und finanziert drei lokale TV-Sender mit. Auf NIUS schaltet sich auch ein schlechter alter Bekannter, der frühere BILD-Chefredakteur Julian Reichelt, der selbst für Springer nicht mehr tragbar war, in die Kampagnen gegen die DUH ein.
Nach US-Vorbild, nur ein bisschen kleiner
Nun ist Gotthardt nicht ganz so reich und berühmt wie Musk oder Thiel. Im Prinzip aber munitionieren die Neoliberalen in Deutschland „Meinungsbildungsfeldzüge“ nach dem US-Vorbild; diese fallen nur ein wenig bescheidener aus. Die Elite der New-Tech-Oligarchen jenseits des Atlantik bildet eine geschlossene Front mit Trump als Lautsprecher, unermesslichen Finanzressourcen und messianischer Hass-Rhetorik, während hierzulande noch eine gewisse Uneinigkeit zwischen Rechten und ganz Rechten herrscht und statt des „Think Big!“ der Amis die kleinbürgerlichen Ressentiments des gewöhnlichen Sozialdarwinismus den Ton prägen.
Ein Markus Söder etwa hat mindestens ebenso viele haltlose Ankündigungen und falsche Versprechen (u. a. den Umweltschutz, die Energiepolitik, Verkehrs- oder Wohnungsbau betreffend) in die Welt gesetzt wie Donald Trump, doch er wagte es nie, in dessen jähzornigen, größenwahnsinnigen Sprachduktus zu verfallen. Bundeskanzler Merz wiederum versteckt sich bei diskriminierenden Äußerungen über Multi-Kulti hinter seinen Töchtern, während Trump polternd zu seinem Rassismus steht. Der US-Präsident ignoriert auch geltendes Recht und aktuelle Gerichtsurteile nach Gusto, tut dies aber mit provokativer Geste und Allmachtsanspruch. Ein eher kleines Licht wie unser Innenminister Alexander Dobrindt ignoriert und umgeht richterliche Ausweisungsverbote, verstößt dabei aber eher unauffällig gegen Recht und Gesetz. Und unsere Bundes- und Länderregierungen brechen von ihnen selbst beschlossene Umweltschutzgesetze und umgehen die eigenen Vorgaben latent, während die US-Administration den ganzen Klimawandel gleich klipp und klar als Fake denunziert.
Dass unsere staatstragenden Politiker bei ihren Unterlassungen und in devoter Befolgung von Diktaten der Verbrenner- oder Agrarindustrielobby vermeintlich zurückhaltend und „verantwortungsbewusst“ argumentieren, hilft einerseits der AfD, die Zukunftsvorsorge und Nachhaltigkeit demonstrativ vernachlässigt, die Remigration zum Kernthema erhebt und "Klartext" grölt, hilft aber andererseits, Eklats und aufsehenerregende mediale Recherchen zu vermeiden.
Der eigentliche Skandal aber ist die Hatz rechter Eiferer und der vielbeschworenen Mitte der Gesellschaft auf Umweltschützer, die den Rechtsweg beschreiten und den Staat per Richterbeschluss dazu zwingen wollen, den Bürgern die Zukunft zu sichern, die eigenen Beschlüsse sowie Gesetze einzuhalten und so „Schaden vom deutschen Volk abzuwenden“, wie es im Amtseid des Bundeskanzlers und seiner Minister so schön heißt.
04/2026
Dazu auch:
Krieg gegen die Natur im Archiv der Rubrik Politik und Abgrund (2021)