Waffennarren


Was für die USA die ideologisch zwischen Ku-Klux-Klan und Verschwörungstheoretikern in Trumps Gefolge angesiedelte National Rifle Association ist, das möchte die AfD für die Bundesrepublik werden: eine schlagkräftige Lobbyisten-Truppe, die das Faust(waffen)recht propagiert, um die Vorherrschaft des reinrassistischen Weißen durchzusetzen. Zu gefährlich, urteilten nun Verwaltungsrichter ausgerechnet im rechtslastigen Osten des Landes und legten damit den Finger in eine medial vernachlässigte Wunde. Während Journalisten und bürgerliche Politiker über Taktiken und Tricks schwadronieren, den Ultra-Nationalisten ein paar Stimmen wegzunehmen, reift eine unmittelbare physische Bedrohung, zunächst für dunkelhäutige Mitmenschen, dann für unangepasste Zeitgenossen und „vaterlandslose Gesellen“ heran.


Kein bisschen „Vertrauen“


Am 7. August setzte das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (OVG) in Magdeburg ein Zeichen und bestätigte den „Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse“ bei Bindung an die AfD in diesem Bundesland. Drei Partei-mitglieder hatten gegen den Einzug ihrer Waffenscheine“ durch die zu-ständige Polizeiinspektion vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg ver-geblich geklagt und sich nun an das OVG gewandt. Laut seiner Presse-stelle schmetterte der 3. Senat des Gerichts die Anträge auf Berufung u. a. mit der Begründung ab, dass die jeweiligen Kläger als Mitglieder bzw. Unterstützer des Landesverbandes der Partei Alternative für Deutschland Sachsen-Anhalt nicht die für den Waffenbesitz erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzen.


Während in ostdeutschen CDU-Ortsverbänden leise gefragt wird, ob man nicht doch einen Pas de deux mit den Rechtsradikalen wagen sollte, während vor allem in westdeutschen Parteikreisen gebetsmühlenhaft wiederholt wird, man müsse die Sorgen der Menschen ernstnehmen (was etwa in der Migrationspolitik zur Übernahme der AfD-Forderungen führte), erklären ranghohe Juristen, sonst oft zurückhaltend gegenüber völkischen Umtrieben, diesmal klipp und klar, wie groß die Gefahr ist, dass aus ideologischer Hetze bewaffnete Täterschaft wird. Selbst wenn bisher noch nichts passiert ist, sozusagen die SA noch nicht marschiert, ist künftige Gewalt nicht auszuschließen. Oder wie das Gericht es formulierte:


Eine „kämpferisch-aggressive Haltung“ gegenüber der Verfassung setzt keine physische Gewalt voraus. Es genügen eine schleichende Untergrabung der Grundordnung, das gezielte Schüren von Ängsten oder eine systematische Entwürdigung von Bevölkerungsgruppen.
Einzelne Interviews, in denen Funktionäre sich von „völkisch-rassistischem“ Verständnis distanzieren, vermögen das Gesamtbild der durch die Material-sammlungen belegten kämpferisch-aggressiven Haltung nicht zu entkräften.
   Ausnahmen von der Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b) WaffG sind nur gegeben, wenn besondere Umstände des Einzelfalls das Vertrauen rechtfertigen, dass beim Betroffenen trotz der Mitgliedschaft oder Unterstüt-zung der Partei keine waffenrechtlich relevante Gefährdung vorliegt (etwa bei einem nachweisbaren, aktiven Entgegenwirken oder einem feststehenden, unmittelbar bevorstehenden Parteiaustritt). Dies ließ sich bei den drei Klägern nicht feststellen bzw. wurde von diesen nicht in Frage gestellt.


Nun, physische Gewalt und Todesdrohungen von Seiten nationalistischer Banden und Gruppierungen hat es eigentlich schon genug gegeben. Al-lerdings ließ sich keine AfD-Urheberschaft lückenlos nachweisen. Man sollte aber im Auge behalten, dass die Partei bestens in einer militanten Szene vernetzt ist.


Erfahrung und Erwartung rechter Gewalt


Selbst das Bundesamt für Verfassungsschutz, das vor allem in der Vergangenheit Sehschwächen auf dem rechten Auge offenbart hatte, warnt inzwischen vor einer bedrohlichen Mobilisierung: „Das Personenpotenzial der gewaltorientierten Rechtsextremisten hat sich mit rund 15.600 Personen gegenüber den Vorjahren erneut erhöht.“ Namentlich werden „Die Heimat“ (früher NPD), DIE RECHTE, „Der III. Weg“ oder die „Freien Sachsen“ als Veranstalter extremistischer Demonstrationen aufgeführt. Dazu kommen schwerbewaffnete „Reichsbürger“, Neonazis, rechtsradikale Burschenschaften, „Identitäre“ oder der „White Aryan Circle Germany“. Und zu den meisten dieser Organisationen unterhalten AfD-Funktionäre so gute Beziehungen, dass die eine oder andere Kundgebung gemeinsam durchgeführt wird.


Eine durchstrukturierte Truppe wie die SA existiert hierzulande nicht, doch das Potenzial für – um ein Modewort zu benutzen – asymmetrische Aktionen in bürgerkriegsähnlicher Lage wäre durchaus vorhanden. Wenn es nicht schon zuvor an der Urne reichen sollte…


Mordanschläge, aus den rechtsextremistischen Milieus heraus durchgeführt, hat es in der Bundesrepublik immer wieder gegeben: Die NSU-Taten, das Oktoberfestattentat 1980, die Ermordung des jüdischen Verlegers Shlomo Lewin und seiner Lebensgefährtin Frida Poeschke im gleichen Jahr, schwarze und asiatische Menschen, die der xenophobe Mob durch die Straßen hetzte, Linke oder Bürgerliche, die erschlagen oder erschossen wurden etc.


Zeit, auf alles gefasst zu sein


Es waren Hunderte von Opfern. Der AfD-Führung ist in den letzten Jahren weder Beteiligung noch direkte Anstachelung zu solchen Taten nachzuweisen, allenfalls die mangelnde oder halbherzige Distanzierung von den Tätern. Aber sie hat eine historische Schuld auf sich geladen, da sie durch fanatische Hetze gegen alle, die nicht in ihr repressives und sozialdarwinistisches Weltbild passen, also Migranten, kritische Geister, Feministinnen, Umweltaktivisten, Literaten, Journalisten, behinderte Menschen und Linke, dem Hass den Boden bereitet, auf dem die politisch motivierte Brutalität wächst.


Diese Partei wird gewählt von den Zukurzgekommenen, den notorischen Misanthropen, den Verschwörungsfanatikern und von treuen Anhängern mit kurzem Gedächtnis – wie die häufigen Fälle von Korruption unter den  Mandatsträgern, die dennoch wiedergewählt werden, belegen. Neben anderem Unsinn hat die AfD in mehreren Wahlprogrammen einen leichteren Zugang zu Schusswaffen gefordert – ausschließlich für ur-deutsche Bürger selbstverständlich.


Nun müssen drei Mitglieder erst einmal ihre Waffen abgeben, wenn sie nicht noch eine ihnen gewogene höhere juristische Instanz finden. Aber das gilt ja zunächst nur für Sachsen-Anhalt. Und dann gibt es ja immer noch das Dark Net.


09/2026


Dazu auch:


Land der AfD (2023), Zwei Seiten der AfD? (2020) sowie Nazi und Gendarm (2016) im Archiv der Rubrik Medien